Meine erste OP! Endlich komme auch ich in den erlauchten Kreis derer, die sich unters Messer legen durften. Wichtiger noch: Endlich darf mir eine Behandlung zuteil werden, wie sie unzählige gesetzlich Versicherte schon vor mir erleben durften. Und endlich darf ich die Hospital-Administration aus erster Hand erfahren.
Mit der Anmeldung geht’s los. Natürlich wird großen Wert darauf gelegt, daß alles seine administrative Korrektheit behält. Zumindest wird mit großer Ernsthaftigkeit der Schein von Korrektheit auf allen Ebenen gewahrt.
Ich bekomme Papier über Papier in die Hand zur Unterschrift. Auf einem muß ich Kenntnisnahme von „AVB-BwKrhs Bestimmungen“ bestätigen.
AV… WAS?
Die genaue Formulierung lautet:
Ich bin ausdrücklich auf die AVB – BwKrhs und den Tarif der angebotenen Krankenhausleistungen hingewiesen worden, hatte die Möglichkeit, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und erkläre mich damit einverstanden.
„Was ist die AVB – BwKrhs?“
frage ich. Mir wird ein Stapel Papier neben dem Schalter gezeigt. So viel zu „ausdrücklich hingewiesen“.
Ich nehme ein Exemplar in der Absicht, „in zumutbarer Weise“ von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Ich schaue auf das Papier, und mir drängen sich entgegen 19 Paragraphen Juristendeutsch verteilt auf 6 DIN-A4-Seiten.
Wie gebannt starre ich eine Weile darauf. Dann vernehme ich das sichere Gefühl, von all dem hier in zumutbarer Weise Kenntnis zu haben. Ich unterschreibe den Wisch und mache mich auf den Weg zur Caféteria.